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Update 2022: Haben Sie Zweifel an der Durchführung des Kurses in Bezug auf Präsenz oder virtuell? Informiert werden!

Update Mai 2021: Alle unsere Trainings werden derzeit und bis auf Weiteres online mit einem Live-Trainer angeboten. Unsere Lieferbedingungen wurden im Zusammenhang mit den COVID19-Maßnahmen leicht gelockert: Artikel 7: "Verschieben" und Artikel 14: "Stornieren", aber wir können diese für unsere Kontinuität nur im Großen und Ganzen aufrechterhalten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie an den Sitzungen nicht teilnehmen können, müssen Sie uns dies so früh wie möglich schriftlich mitteilen (siehe Artikel 14). Es werden nur größere Änderungen der COVID19-Maßnahmen berücksichtigt, wobei Sie weiterhin Abwesenheiten melden müssen. In jedem Fall werden wir versuchen, von Fall zu Fall die am besten geeignete Lösung zu finden.

Update Mai 2021: Alle Schulungen bei D-ICT Solutions können sowohl virtuell als auch im Unterricht besucht werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns über den Live-Chat kontaktieren, info@dictsolutions.com oder +31(0)20-2050324

Artikel 1: Allgemeines

Der Handelsname „D“ ICT Solutions, im Folgenden als D-ICT Solutions bezeichnet, wurde 2002 von der Depaus Holding BV registriert.
Dieser Handelsname einschließlich Logo wird unter Lizenz der Depaus Holding von verschiedenen Unternehmen in den Niederlanden und im Ausland verwendet, die alle nach denselben strengen Qualitätsstandards handeln.

Jedes Unternehmen, das den Handelsnamen D-ICT Solutions verwendet, ist eines eigene juristische Person und daher voll haftbar und letztendlich verantwortlich für Handlungen gegenüber Kunden, Kursteilnehmern, Partnern, Mitarbeitern, Lieferanten und allen anderen Parteien, mit denen diese Unternehmen handeln, zusammenarbeiten oder Vereinbarungen treffen, und die in keiner Weise mit der Depaus Holding BV in Verbindung gebracht werden können.
Die folgenden Lieferbedingungen gelten seit dem 28. September 2015 für Unternehmen, die in den Niederlanden den Handelsnamen D-ICT Solutions verwenden.

Artikel 2: Definitionen
Für die Zwecke der folgenden:

ein Teilnehmer: die vom Kunden angegebenen Personen oder Personen, die sich für die Teilnahme an einem von D-ICT Solutions angebotenen Schulungskurs anmelden.

b. Klient: Jedes Unternehmen, jede Institution oder jede Privatperson, die mit D-ICT Solutions über die Bereitstellung eines Auftrags verhandelt oder einen Auftrag an D-ICT Solutions erteilt hat und somit finanziell für die Zahlung der Ausbildung / Schulung haftbar gemacht wurde.
c. Offenes Training: Ausbildung, die an einem Kursort von D-ICT Solutions angeboten wird.

d. Interne Aus- und Weiterbildung: Eine Schulung, die ausschließlich im Auftrag eines Kunden und in einem geschlossenen Kreis für (Gruppen von) Teilnehmern durchgeführt wird, die vom Kunden an seinem Standort benannt werden.

e. Lernmaterialien: Schulungsmaterial, Dokumentation, Lehrpläne oder anderes Material in welcher Form auch immer, das für die Durchführung einer Schulung oder eines Auftrags verwendet wird.

f. Anmeldung: die Einschreibung eines Teilnehmers für einen Kurs, in dem die Vereinbarung zum Erhalt einer Ausbildung geschlossen wird.

G. Stornieren: die (vorübergehende) Absage der Ausbildung durch den Teilnehmer oder Kunden.

h. Starttermin Ausbildung / Training: das erste Treffen der Bildung / Ausbildung.

ich. Arbeitsgruppe: jede Kombination aus Ausbildung / Training / Prüfung, Ort, Tag und Uhrzeit.

j. Ausbildungspreis: Der Preis für die Bildungs- / Trainings- / Lernmaterialien in beliebiger Kombination zuzüglich etwaiger Prüfungen abzüglich etwaiger Rabatte.
kArrangementkosten: die Kosten für die Raummiete und das Catering, die D-ICT Solutions während einer Schulung zur Verfügung stellt.

l. Last-Minute-Kosten: der Zuschlag für den Kunden zusätzlich zum Schulungspreis für alle zusätzlichen Verwaltungsmaßnahmen, die nach Bildung einer Arbeitsgruppe durchgeführt werden müssen.

Artikel 3: Anwendbarkeit

3.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von D-ICT Solutions geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung davon abgewichen wurde.
Mit der Registrierung oder der Abgabe eines Auftrags akzeptieren der Teilnehmer und der Kunde die Anwendbarkeit dieser Bedingungen. Die Anwendbarkeit der Geschäftsbedingungen des Kunden, wie auch immer, wird hiermit ausdrücklich abgelehnt. 
3.2 Kümmert sich der Kunde um die Registrierung des Teilnehmers, verpflichtet sich der Kunde zu

D-ICT Solutions, um diese Bedingungen dem Teilnehmer bekannt zu machen und sie aufzuerlegen.

Der Kunde stellt D-ICT Solutions von allen Ansprüchen des Teilnehmers frei, wenn sich D-ICT Solutions aufgrund eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen des Kunden nicht auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen den Teilnehmer berufen kann.

Artikel 4: Studienvereinbarung, Einschreibung oder Fernzuweisung:
4.1 Eine Studienvereinbarung / Registrierung / Abtretung, die so abgeschlossen wurde, dass nur eine oder mehrere Techniken zur Fernkommunikation im Sinne von Kunst. 6: 230g sub e niederländisches Zivilgesetzbuch, wie elektronische Kommunikation (E-Mail).

4.2 Die Studienvereinbarung / Registrierung / Abtretung des Teilnehmers wird zum Zeitpunkt des Eingangs weitergegeben

D-ICT Solutions akzeptiert und gilt als verbindlich, sofern dem Teilnehmer nicht schriftlich etwas anderes mitgeteilt wird.

4.3 Änderungen an der Abtretung durch den Kunden binden D-ICT Solutions nur, soweit D-ICT Solutions diese Änderungen schriftlich akzeptiert oder sofern D-ICT Solutions tatsächlich mit der Ausführung der Abtretung begonnen hat. 

Artikel 5: Umsetzung

5.1 D-ICT Solutions bietet die Ausbildung / Schulung an, für die sich der Teilnehmer direkt oder indirekt gemäß den Angaben in der Korrespondenz zum Zeitpunkt der Registrierung registriert hat.

5.2 D-ICT Solutions hat den Titel:

– zwischenzeitlich den Inhalt der Ausbildung zu ändern und/oder den Dozenten zu ersetzen.

– die Organisation der Tages- und Abendkurse örtlich und zeitlich zu ändern.

– bei unzureichenden Anmeldungen einen Kurs/Training zu verschieben oder Neuanmeldungen für einen bestehenden Kurs/Training nicht anzunehmen. Angemeldete Teilnehmer werden hierüber schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt.

– die angegebene Gruppengröße in besonderen Fällen nach eigenem Ermessen anzupassen.

– die Anzahl der Sitzungen eines Kurses/Trainings um maximal 25 % pro Kurs/Training zu reduzieren, während der Preis gleich bleibt.

5.3 D-ICT Solutions hat das Recht, Teilnehmer, die aufgrund ihres Verhaltens oder auf andere Weise den normalen Verlauf der Schulung verhindern, von der weiteren Teilnahme an der Schulung auszuschließen. 

Der Ausschluss berührt nicht die Verpflichtung zur Zahlung der Schulungsgebühr.

5.4 Alle Aussagen und / oder Aussagen zu den Dienstleistungen, wie die Dauer der Schulung, der Umfang und die technische Umsetzung des Studienmaterials, werden nach bestem Wissen von D-ICT Solutions gemacht, können jedoch vernünftigerweise abweichen.
5.5 Fehler geringfügiger Art im Studienmaterial, einschließlich typografischer Fehler, die keine Auswirkungen auf den redaktionellen Inhalt des Materials haben, können keinen Grund für die Ablehnung des Projekts, die Verweigerung der Lieferung oder die Änderung des vereinbarten Preises darstellen.

Artikel 6: Identifizierung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Besprechungen oder Prüfungen einen rechtsgültigen Identitätsnachweis bei sich zu haben und diesen auf Anfrage des Lehrers oder eines Beamten von D-ICT Solutions nachweisen zu können.

Artikel 7: Nachholzeit

D-ICT Solutions ist nicht verpflichtet, eine Schulung / einen Schulungstag für Teilnehmer zu wiederholen, die nicht teilnehmen konnten. Die Zahlung bleibt daher vollständig fällig.

Artikel 8: Teilnahmebescheinigung
Auf seinen Wunsch erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme an der Schulung / Schulung gegen Verwaltungskosten, wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen teilgenommen hat und nach Ansicht von D-ICT Solutions alle Aufgaben während der Schulung / Schulung erfolgreich abgeschlossen hat.

Artikel 9: Prüfungen

D-ICT Solutions haftet nicht für die Richtigkeit der Prüfungsfragen und / oder das vom Prüfungskandidaten erzielte Ergebnis.
D-ICT Solutions kann niemals für technische Probleme einer Online-Prüfung haftbar gemacht werden.

Der Prüfungskandidat ist letztendlich für die Richtigkeit seiner Daten verantwortlich und muss diese vorab auf Richtigkeit prüfen.
Alle diesbezüglichen Fragen oder Kommentare sind der zuständigen Prüfungsbehörde per E-Mail mitzuteilen.
Prüfungszeugnisse werden den Absolventen digital ausgestellt.

Artikel 10: Geschäftspartner

Obwohl D-ICT Solutions die auf der Website selbst aufgeführten Schulungen anbietet, kann D-ICT Solutions die Schulungen / Schulungen von einem Geschäftspartner anbieten lassen.

Artikel 11: Zahlung

11.1 Der Rechnungsbetrag muss vor dem Fälligkeitsdatum, jedoch vor Beginn der Schulung dem Konto von D-ICT Solutions gutgeschrieben werden.
11.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

11.3 Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, trägt der Kunde alle Kosten, die sich aus der Nichtzahlung ergeben, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.

11.4 Im Falle einer verspäteten Zahlung kann dem Teilnehmer der Zugang zu den D-ICT Solutions-Meetings verweigert werden. Wenn Sie nicht an den Sitzungen teilnehmen, erlischt die finanzielle Verpflichtung nicht.

11.5 Eine Mehrwertsteuerbefreiung gilt für ausländische Kunden, wenn der Kunde dort eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einreichen kann.

Artikel 12: Zahlungsvereinbarung

Wenn der Kunde aufgrund eines besonderen Umstands nicht mehr (vollständig)

kann er die Zahlungsverpflichtung erfüllen, kann er sich nur schriftlich bei D-ICT Solutions mit der Bitte um eine Zahlungsvereinbarung bewerben. Wenn D-ICT Solutions der Anfrage zustimmt, wird die Zahlungsvereinbarung schriftlich bestätigt und dient auch als alleiniger Beweis für die getroffene Zahlungsvereinbarung.

Artikel 13: Nichtzahlung

Die Vereinbarung mit dem Kunden kann bei Nichtzahlung ohne eine erfolgen

Eine Standardmitteilung ist erforderlich, die von D-ICT Solutions einseitig gekündigt wird. In diesem Fall ist D-ICT Solutions berechtigt, dem Kunden den gesamten Schulungspreis in Rechnung zu stellen und diesen unverzüglich geltend zu machen.

Artikel 14: Stornierung

14.1 Bei unzureichenden Anmeldungen für einen Kurs hat D-ICT Solutions immer das Recht, einen Kurs abzusagen und eine Anmeldung nicht anzunehmen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz oder Kosten verpflichtet zu sein.
14.2 Die Absage eines Kurses / einer Ausbildung oder Prüfung muss schriftlich erfolgen. Die schriftliche Bestätigung von D-ICT Solutions gilt als Bestätigung der Stornierung.

Der Starttermin der Ausbildung / Prüfungen und Prüfungen ist der Ausgangspunkt für die Absage.

14.3 Bei einer Stornierung mehr als 4 Wochen vor dem Starttermin ist die Stornierung kostenlos.

14.4 Bei Stornierung zwischen 1 und 4 Wochen vor dem Starttermin 50% des Schulungspreises

fällig. Der Teilnehmer / Kunde hat das Recht, einen anderen Teilnehmer an der

an seiner Stelle an Schulungen teilzunehmen, sofern diese dem von D-ICT Solutions festgelegten Profil entsprechen und dies zum Zeitpunkt der Stornierung bekannt gegeben wurde, mit Ausnahme von Prüfungsbuchungen.

14.5 Bei Stornierung ab 1 Woche vor Beginn eines Kurses / Trainings werden 100% der

Schulungsgebühr zahlbar.

14.6 Wenn solche außergewöhnlichen Umstände vorliegen, dass die Zahlung der Stornierungskosten nach Maßstäben der Angemessenheit und Fairness nicht akzeptabel wäre, kann eine motivierte Anfrage an D-ICT Solutions gerichtet werden, die sich das Recht vorbehält, einen schriftlichen Nachweis anzufordern.

In diesem Fall sind die Stornierungskosten auf 100 € begrenzt, zusätzlich werden 100% des Schulungspreises für die bereits folgenden Schulungs- / Schulungstage berechnet.

14.7 Die Stornierungskosten sind sofort fällig und zahlbar.

Artikel 15: Urheberrecht

Alle Rechte an dem von D-ICT Solutions bereitgestellten Material bleiben ihm vorbehalten.

Nichts aus der Veröffentlichung (en) darf reproduziert, in einer automatisierten Datendatei gespeichert oder

in irgendeiner Form oder auf irgendeine Weise veröffentlicht werden, ob elektronisch, mechanisch, durch Fotokopieren,

Aufzeichnungen oder auf andere Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von D-ICT Solutions

Es ist nicht gestattet, das Material ohne die ausdrückliche Genehmigung von D-ICT Solutions Dritten zur Verfügung zu stellen.

Artikel 16: Haftung

16.1 Die Haftung von D-ICT Solutions ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den D-ICT Solutions dem Kunden für die entsprechende Ausbildung / Schulung in Rechnung gestellt hat.

16.2 Im Falle der Haftung von D-ICT Solutions können nur Schäden, die direkt durch den Fehler von D-ICT Solutions verursacht wurden, entschädigt werden. Folgeschäden (einschließlich Einkommensverlust und Betriebsunterbrechung) sind daher ausgeschlossen.

16.3 D-ICT Solutions haftet nur für Fehler oder Missbräuche von Dritten, die von D-ICT Solutions beauftragt wurden, wenn D-ICT Solutions solche Fehler oder Missbräuche bei der Einbeziehung dieser Dritten hätte vorhersehen können und sollen.

16.4 Schadensersatzansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach dem

Es ist bekannt geworden, dass Schäden vor Gericht gebracht wurden.

16.5 Die Haftungsregelung in diesem Artikel gilt nicht, wenn und soweit sie gegen die Regeln des zwingenden Rechts verstößt.

Artikel 17: Persönliche Registrierung
Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz und verschiedenen Akkreditierungsstellen ordnungsgemäß und sorgfältig verarbeitet.

Artikel 18: Gutscheine

Der Teilnehmer kann nur einen gültigen unternehmensbezogenen Gutschein vor der Schulung / Schulung einlösen. Diese Einlösung gilt ausdrücklich für den erbrachten Service ohne alle Materialien und Prüfungen und kann nicht in Kombination mit anderen Werbeaktionen und Rabatten eingelöst werden.

Artikel 19: Mehrwertsteuer

Der maximale Mehrwertsteuersatz gilt für alle Lieferungen von Bildung, Ausbildung, Materialien oder Dienstleistungen.

Artikel 20: Gesetz und Streitigkeiten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Zur Beilegung von Streitigkeiten ist ausschließlich das niederländische Gericht in Amsterdam befugt. Auch dann, wenn eine Lehrveranstaltung ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt wird oder der Beteiligte des Rechtsverhältnisses dort seinen Wohnsitz hat.

Artikel 21: Beschwerden/Einsprüche

Bei D-ICT Solutions tun wir unser Bestes, um die beste Qualität zum besten Preis für unsere Dienstleistungen zu liefern. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Sie mit unseren Dienstleistungen nicht (vollständig) zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde oder Frage einreichen. Dies kann per E-Mail (info@dictsolutions.com) oder Telefon (020-2050324) erfolgen. In allen Fällen werden wir keine Kosten scheuen, um Ihnen innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens einen zufriedenstellenden Service zu bieten.

Ergänzender Text Artikel 21: Beschwerden/Einsprüche
Folgende Definitionen sind bekannt:
(1) Einspruch: Ein formeller Ausdruck der Meinungsverschiedenheit durch einen Dritten.
(2) Beschwerde: Ein formeller Ausdruck der Unzufriedenheit gegenüber einem Dritten.

Entgegennahme von Einsprüchen und Beschwerden:
Wenn ein Einspruch oder eine Beschwerde von einem Schüler oder einer anderen betroffenen Partei eingeht, meldet die verantwortliche Person den Eingang dem Direktor.

Vorgehen bei Einsprüchen und Beschwerden:
Im Falle eines Antrags wird bei Bedarf ein Berufungsausschuss eingerichtet, dem auch Mitglieder angehören, die nicht mit dem betreffenden Fall in Verbindung stehen, um eine zeitnahe und unparteiische Behandlung der Berufung gemäß niederländischem Recht unter Berücksichtigung ihrer Schwere sicherzustellen .

Für jede Beschwerde und jeden Einspruch werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  1. Der CEO wird die nach niederländischem Recht geltenden Anforderungen für das Verfahren berücksichtigen. Der CEO benennt eine verantwortliche Person, die auf der Grundlage der Ergebnisse einer Untersuchung einen Aktionsplan zur Bearbeitung der Beschwerde oder des Einspruchs erstellt.
  2. Der CEO bewertet und verbessert eine Aktion (Plan).
  3. Der Beschwerdeführer wird in den Aktionsplan einbezogen und kann gegebenenfalls die Gründe für den Einspruch oder die Beschwerde angeben.
  4. Der Direktor informiert den Beschwerdeführer über die getroffene Entscheidung und alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Streitigkeit zu ergreifen sind, und setzt die Maßnahme innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Streitigkeit um.

Korrekturmaßnahmen und vorbeugende Maßnahmen:

Falls erforderlich, werden basierend auf den Ergebnissen von 4 oben vorbeugende Maßnahmen oder Korrekturmaßnahmen ergriffen.

Artikel 22 Sonstige Informationen

www.dictsolutions.com
info@dictsolutions.com

+31(0)20-2050324

Depaus Holding BV / D-ICT-Lösungen
Verrijn Stuartweg 1A,
1112 AW Diemen
Handelskammernummer 58040269
MwSt NL810633474B01
Bank 45.50.16.429
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